BfN - so hieß einmal das "Büro für Neuererwesen". "Erfahrungsaustausch als billigste Investition" sollte eine Volkswirtschaft voran bringen. Wir sind zumindest in Datenaustausch und Verarbeitung heute einen Schritt weiter. Nutzen wir die Gelegenheit!
Sonntag, 22. Januar 2012
Beachtung des Urheberrechts beim Einbinden fremder Inhalte
Hier ein nützlicher Beitrag, nicht nur für Blogger:
Darum ist der vorletzte Absatz besonders wichtig: "Derartige Urheberrechtsverstöße können nicht nur abgemahnt, sondern auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Eine andere Beurteilung kann sich lediglich dann ergeben, wenn der Rechteinhaber die Einbindung seiner urheberrechtlich geschützten Werke ausdrücklich auf seiner Seite gestattet, z.B. indem er einen entsprechenden HTML-Code anbietet."
Doch insgesamt ein nützlicher Artikel. Danke, Petra!
Darum ist der vorletzte Absatz besonders wichtig:
AntwortenLöschen"Derartige Urheberrechtsverstöße können nicht nur abgemahnt, sondern auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Eine andere Beurteilung kann sich lediglich dann ergeben, wenn der Rechteinhaber die Einbindung seiner urheberrechtlich geschützten Werke ausdrücklich auf seiner Seite gestattet, z.B. indem er einen entsprechenden HTML-Code anbietet."
Doch insgesamt ein nützlicher Artikel. Danke, Petra!