Sonntag, 22. Januar 2012

Beachtung des Urheberrechts beim Einbinden fremder Inhalte

Hier ein nützlicher Beitrag, nicht nur für Blogger:

Website, Blogs und Shops: Ist das Einbinden fremder Videos und Bilder per „Embedded Content“ erlaubt?

1 Kommentar:

  1. Darum ist der vorletzte Absatz besonders wichtig:
    "Derartige Urheberrechtsverstöße können nicht nur abgemahnt, sondern auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

    Eine andere Beurteilung kann sich lediglich dann ergeben, wenn der Rechteinhaber die Einbindung seiner urheberrechtlich geschützten Werke ausdrücklich auf seiner Seite gestattet, z.B. indem er einen entsprechenden HTML-Code anbietet."

    Doch insgesamt ein nützlicher Artikel. Danke, Petra!

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